Die CRISPI® Produktgarantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind wie in Artikel 8 unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen.
ACHTUNG von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normaler Verschleiß des Produkts
- Produkte die manipuliert, verändert oder von einer dritten Person repariert wurden
- Unsachgemäßer Gebrauch und / oder extreme Nutzung des Produkts
- Der Mangel an richtiger Pflege und Wartung
- Produkte, die mit chemischen, organischen Mitteln oder Stoffen, Salzstoffen, Abwasser in Kontakt gekommen sind
- Extreme Fälle, Kontakt mit Hitze und Wärmequelle, durch Tiere verursachte Schäden
- Hydrolyse
Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss zwingend über den Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, erfolgen. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der original Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen. Nach Inaugenscheinnahme behält sich CRISPI® das Recht auf Nachbesserung und / oder Produktersatz vor.
GORE-TEX®
Bezüglich Garantie der GORE-TEX® Membrane wird diese direkt von der Firma GORE gegeben. GORE hat in jedem Land ein Kundenservice Büro. Anschrift und Telefonnummer sind in jeder GORE-TEX® Broschüre, welche mit jedem Schuh mitgeliefert wird, angeführt. Generell ist es sehr vorteilhaft, wenn Sie nach jeder Wanderung das Fussbett herausnehmen und Verschmutzungen, welche die GORE-TEX® Membrane beschädigen könnten, entfernen.